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Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörden sind zuständig für die Unterstützung der Betreuungsgerichte in Betreuungsangelegenheiten und Beteiligung im Betreuungsverfahren. Einzelfallbezogene Aufklärung, Vermittlung betreuungs- vermeidender Hilfen, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Beglaubigung von Unterschriften bei Vorsorgevollmachten. Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie im Behördenkompass. HIER können Sie den Kompass direkt herunterladen.