Betreuungsvereine informieren zu den verschiedenen Instrumenten der individuellen Vorsorgemöglichkeiten und schulen, beraten und begleiten ehrenamtlich rechtliche Betreuer/innen. Die Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine sind seit dem Start der Reform des Betreuungsrechts am 01. Januar 2023 im Betreuungsorganisationsgesetz (§ 15 BtOG) festgelegt.
Zu ihren Aufgaben gehören:
• Ratsuchende über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen informieren
• Ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
• Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
• Rechtliche Betreuungen durch berufliche Mitarbeiter ausführen
• die Unterstützung bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung
• die Bereitschaft zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung
Die Betreuungsvereine in unserer Region sind zuständig:
AWO für den Landkreis Südwestpfalz
AWO in Zweibrücken