Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für die Menschen mit Behinderungen wurde verbindlich geregelt, dass bestimmte Maßnahmen und Vorhaben die Interessenvertretungen behinderter Menschen beteiligt werden müssen.
Die/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung.
Sie/Er fördert aktiv die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen, wirkt auf die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen hin, ist Ansprechpartner für Menschen, Institutionen und Verbände, informiert und berät die Einwohner/innen sowie Bauherren im Hinblick auf behindertengerechte Gestaltung von Gebäuden, Anlagen, Verkehrsräume und ÖPNV und ist aktiv beteiligt an baulichen Maßnahmen entsprechend § 51 und § 44 Abs. 2 LBauO
Die Kontaktdaten der Behindertenbeauftragten der drei Kommunen finden Sie hier: